Die Stimmberechtigten einer Kirchgemeinde versammeln sich zweimal im Jahr zur Kirchgemeindeversammlung (KGV) in der über das Budget, die Rechnung, die Höhe der Steuerprozente und über weitere wichtige Angelegenheiten der Kirchgemeinde abgestimmt wird.
Alle Einwohner von Langnau, Gattikon und Sihlwald sind herzlich eingeladen und um ihre Meinung wird gebeten.
Die Kirchgemeindeversammlung vom 9. Juni 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Jahresrechnung 2023 genehmigt
2. Ersatzwahl Kirchenpflege für die Amtszeit 2022-2026: Sitz konnte nicht besetzt werden
Das Protokoll liegt ab dem 14. Juni 2024 im Sekretariat des Kath. Pfarramtes. Berghaldenweg 1, Langnau am Albis, zur Einsicht auf und kann auf der Website www.langnau-gattikon.ch aufgerufen werden.
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Langnau am Albis, 09. Juni 2024
Römisch.-kath. Kirchengemeinde Langnau am Albis
Die Kirchenpflege
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